Nein. Für Ihre Behandlung benötigen Sie keine Überweisung.
Einen Termin können Sie bequem online oder telefonisch vereinbaren.
Wir bieten zum einen im Rahmen unserer offenen Sprechstunde täglich Termine zur Akutbehandlung an. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über den Hausarzt eine Überweisung für einen „Hausarzt-Vermittlungsfall zur Behandlung dringender Fälle“ zu erhalten.
Nein. Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Bei einem Arbeitsunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Da wir keine Durchgangs-Arzt Bezeichnung (D-Arzt) führen, sollten Sie sich im Falle eines Arbeitsunfalles zunächst bei einem sogenannten D-Arzt vorstellen.
Für die Behandlung ist es hilfreich, wenn Sie sowohl Ihre Röntgen- und MRT Befunde, als auch die dazugehörigen Bilder mitbringen. In vielen Fällen ist eine erneute Beurteilung der Bilder in Zusammenhang mit dem klinischen Befund äußerst sinnvoll.
Für online vereinbarte Termine besteht die Möglichkeit, direkt über Doctolib eine Bestätigung einzuholen. Für alle anderen Termine können Sie per E-Mail eine Bestätigung anfordern.
Ja selbstverständlich. Unter Sprechstundenzeiten erhalten Sie einen Überblick und über unsere Online-Terminvergabe können Sie direkt einen Termin ausmachen.
Die Arbeitsunfähigkeit während des stationären Aufenthaltes wird Ihnen von der Klinik bescheinigt. Sie benötigen für diesen Zeitraum also keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Die postalische Zusendung eines Rezeptes ist nach vorheriger Rücksprache mit unserem Service-Team möglich. Hierfür müssen Sie uns dann lediglich einen frankierten Briefumschlag zusenden.
Selbstverständlich können Sie einen Arztbrief über die erfolgte Behandlung erhalten. Am einfachsten funktioniert dies, wenn Sie dies dem behandelnden Arzt unmittelbar mitteilen.
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